ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
GÜLTIGKEIT
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen den Vertragspartnern, dem Kunden und KRAFTMARKT GmbH, und sind integrierter Bestandteil jedes Auftrags. Für den Kunden werden dabei auch die Begriffe „Kunde, Mieter, Veranstalter, Gast“ verwendet. Es gelten ausschliesslich die nachfolgenden AGB von KRAFTMARKT GmbH. Etwaige AGB des Kunden sind nicht Vertragsbestandteil, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES
Es gilt die vom Kunden unterzeichnete Reservations-/Auftragsbestätigung bzw. Offerte. Zusatzinformationen wie nachträglich erstellte Instruktionen (Auf-/Rückbaupläne, Angebote, Dienstleistungen usw.) sind integrierter Bestandteil der Reservations-/Auftragsbestätigung oder Offerte. Der Vertrag kann nicht einseitig aufgelöst werden. Eine Unter- und Weitervermietung sowie die Nutzung von Räumlichkeiten zu anderen als den vereinbarten Zwecken bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung durch die KRAFTMARKT GmbH. Wird die Reservation durch einen Dritten vorgenommen, so wird auch dieser ungeachtet einer Bevollmächtigung durch den Kunden Vertragspartner und haftet für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten mit dem Kunden als Gesamtschuldner.
PERSONENZAHL
Bei der Leistungsverrechnung ist die Zahl der gemeldeten Gäste bis 72 Stunden vor Beginn des Anlasses massgebend. Als maximale Toleranzgrenze akzeptiert die KRAFTMARKT GmbH minus 5% der gemeldeten Gäste. Bei einer höheren Differenz erfolgt die Abrechnung auf Basis der gemeldeten Gäste abzüglich 5% als maximale Toleranzgrenze.
PREISE
Sämtliche Preise verstehen sich exklusive der aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuersätze.
VORAUSZAHLUNG
Die KRAFTMARKT GmbH behält sich vor, bei Vertragsabschlüssen mit Auftragsvolumen ab CHF 3'000 eine Anzahlung in Höhe von 50%, zahlbar innert 10 Tage nach Vertragsabschluss, zu verlangen. Der Auftrag wird erst mit dem Eingang der Anzahlung verbindlich.
ABSAGEN / ANNULLATION
Absagen und Auftragsänderungen sind vom Kunden frühzeitig und schriftlich mitzuteilen. Bei einem teilweisen oder ganzen Vertragsrücktritt behält sich die KRAFTMARKT GmbH vor, eine Entschädigung zu verrechnen. Die Schadenersatzpflicht gründet auf den im Vertrag vereinbarten Leistungen Miete, Verpflegung, Kosten für Dritte etc. sowie auf bereits erbrachten und noch zu erbringenden Administrations- und Verwaltungsleistungen. Bei einem vollumfänglichen Vertragsrücktritt seitens des Kunden berechnet die KRAFTMARKT GmbH dem Kunden folgende Annullationspauschale basierend auf dem Auftragsvolumen.
40 - 21 Tage vor Veranstaltung: 25%
20 - 11 Tage vor Veranstaltung: 50%
10 - 5 Tage vor Veranstaltung: 75%
0 - 4 Tage vor Veranstaltung: 100%
Der Nachweis eines geringeren Schadens obliegt dem Kunden; der Nachweis eines höheren Schadens der KRAFTMARKT GmbH.
BETRIEBSZEITEN / VERLÄNGERUNGEN
Es gelten die schriftlich kommunizierten Betriebszeiten der KRAFTMARKT GmbH. Ein allfälliger Verlängerungsantrag bei der Stadt Zug bedarf einer vorgängigen Bewilligung durch KRAFTMARKT GmbH. Der Nachweis/Kopie der amtlichen Bewilligung ist der KRAFTMARKT GmbH spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung einzureichen. Sämtliche aus dem Antrag auf Verlängerungsbewilligung entstehenden Gebühren/Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Kann der Nachweis nicht beigebracht werden, gelten ausnahmslos die kommunizierten Betriebszeiten der KRAFTMARKT GmbH.
Entscheidet sich der Kunde zur Absage/Annullation der gebuchten Veranstaltung kommen die Bedingungen dieser AGB unter Ziffer 6 „Absage/Annullation“ zur Anwendung.
VERÄNDERUNGEN (TECHNISCH, BAULICH)
Es ist dem Kunden untersagt, ohne schriftliche Bestätigung der KRAFTMARKT GmbH an baulichen und technischen Einrichtungen in denen von uns zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten Änderungen vorzunehmen. Für besondere Einbauten und zusätzliche Einrichtungen bedarf es einer vorgängigen, schriftlichen Genehmigung.
VERKAUFS- UND UNTERHALTUNGSGEGENSTÄNDE
Das Aufstellen von Verkaufs-/Info-/Promotions- und Unterhaltungsgegenständen durch den Kunden, dessen Sponsoren oder sonstigen Beauftragten des Kunden ist ohne vorgängige, schriftliche Zustimmung seitens KRAFTMARKT GmbH ausdrücklich untersagt.
WERBUNG
Plakate, Fahnen, Bilder, elektronische Medien oder sonstige Werbeträger dürfen nur nach vorheriger Absprache mit der KRAFTMARKT GmbH aufgestellt bzw. aufgeschaltet werden. Das Aufkleben oder Befestigen mit Nägeln, Schrauben von Werbeträgern an Fassaden, Säulen, Wänden und Durchgängen ist nicht erlaubt. Sollte sich der Kunde nicht an diesen Vertragspunkt halten, behält sich die KRAFTMARKT GmbH vor, einen allfällig entstandenen Schaden dem Kunden weiter zu verrechnen.
DEKORATION
Sofern nicht spezifisch im Auftrag aufgeführt, sind in den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten keinerlei Dekoration im Preis inbegriffen. Kümmert sich der Kunde selbst um eine entsprechende Dekoration, muss er die KRAFTMARKT GmbH schriftlich informieren. Dabei hat der Kunde darauf zu achten, dass die von ihm angebrachte Dekoration den feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht.
VERRECHNUNGSZEITEN
Die Räume der KRAFTMARKT GmbH stehen während der Mietzeit ausschliesslich dem Kunden zur Verfügung. Die Konditionen zur Nutzung der Räumlichkeiten ausserhalb der vereinbarten Zeiten zum Auf-/Rückbau, sind in der Auftragsbestätigung festgehalten. Überschreitungen gegenüber den vertraglich festgelegten Zeitspannen werden mit CHF 150/Stunde in Rechnung gestellt.
FEUERPOLIZEI
Gewisse Veranstaltungen verlangen nach Präsenz der Feuerpolizei. Der Kunde ist nach Vertragsabschluss mit der KRAFTMARKT GmbH verpflichtet, sich über deren Notwendigkeit zu informieren. Im Bedarfsfall hat der Kunde die KRAFTMARKT GmbH in den Prozess zwischen Kunde und Feuerwehr einzubeziehen und umfassend zu informieren. Alle Kosten gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden.
WARENLIEFERUNGEN
Die KRAFTMARKT GmbH nimmt lediglich Warenlieferungen (Werbegeschenke, Kataloge etc.) entgegen, zu denen sie vom Kunden ausdrücklich autorisiert wurde.
Der Kunde haftet in jedem Fall für sämtliche mittelbaren und unmittelbaren Schäden, inklusive Verluste, die durch seine Mitarbeiter, Hilfskräfte oder Veranstaltungsteilnehmer an den Räumlichkeiten, Einrichtungen und Mobiliar verursacht werden. Der Kunde ist verpflichtet, die verursachten Schäden umgehend einem Kadermitarbeiter der KRAFTMARKT GmbH zu melden. Die KRAFTMARKT GmbH AG haftet für Verlust oder Beschädigungen mitgebrachter Gegenstände nur bei eigenem Verschulden oder grober Fahrlässigkeit durch die eigenen Mitarbeiter.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Rechnungen der KRAFTMARKT GmbH sind innerhalb 10 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
VERSICHERUNG
Der Kunde ist verpflichtet, jedes eingebrachte Gut gegen alle denkbaren Risiken zu versichern. Die KRAFTMARKT GmbH lehnt jegliche Haftung ab. Die Bewachung von Personen und Gegenständen während/zwischen der Veranstaltung liegt beim Kunden. Die KRAFTMARKT GmbH haftet ausschliesslich für gegen Quittung in Verwahrung genommene Gegenstände. Zeichnungsberechtigt für Verwahrungsquittungen sind ausschliesslich Kadermitarbeiter der KRAFTMARKT GmbH.
REINIGUNG, ABFALL
Müssen infolge ausserordentlicher Verschmutzung Spezialreinigungen sowie zusätzliche Kehrrichtabfuhren vorgenommen werden, wird dem Kunden der Mehraufwand verrechnet. Bei einem Catering ist der Aufwand für die Reinigung grundsätzlich vom Kunden zu tragen.
GERICHTSSTAND
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zug.
Juli 2024